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Bussen aus dem Ausland bezahlen

Grundsätzlich sollten Autofahrer aus der Schweiz auch Parkbussen oder Geschwindigkeitsbussen aus dem Ausland bezahlen. Das Bundesamt für Polizei empfiehlt dies dringend: «Man erspart sich so unter Umständen grossen Ärger», sagt Stefan Kunfermann, Mediensprecher des Bundesamts. Bezahlt ein fehlbarer Lenker eine Busse nicht, könne es bei der erneuten Einreise in das Land zu Problemen kommen.Zwar würde der Lenker wohl nicht gerade festgenommen. «Es kann aber sein, dass die Behörden an der Grenze den Autofahrer zwingen, die Busse samt Zinsen und Zinseszinsen sofort zu begleichen. Oder auch, dass die Behörden das Fahrzeug beschlagnahmen», erklärt Kunfermann weiter.Die Zusammenarbeit unter den europäischen Ländern in Bezug auf Verkehrsdelikte werde ganz unterschiedlich gehandhabt. Die Schweiz pflegt mittels eines Polizeivertrags mit Deutschland und Frankreich eine enge Zusammenarbeit, der zum Beispiel auch den Austausch der Fahrzeughalterdaten vorsieht.

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