Ein Produkt gegen Algen und Pilze im Kinderschwimmbecken sorgt für einen Schockmoment bei einer Familienmutter. Auf der Packung steht «Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen» und «BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen». Sie erschrickt und fragt sich, warum ein Produkt für ein Kinderbädli mit solchen Warnhinweisen überhaupt verkauft werde.
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Chemie im Kinderbädli: Unbedenklich?
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