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Darf der Chef Weiterbildung an Bedingung knüpfen?
Ein Spital schickt eine Pflegefachfrau in eine Weiterbildung. Die Kurskosten werden übernommen, doch muss sich die Frau für zwei Jahre verpflichten. Weil sie nach der Babypause nicht wieder arbeiten will, kündigt sie früher. Darf nun der Arbeitgeber das Kursgeld zurückverlangen? Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner gibt Antwort.
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