Darf der Kostenvoranschlag etwas kosten?
«Espresso»-Hörer Urs Witschi wollte seine defekte Kamera zur Reinigung einschicken. Dazu hatte ihm die Hotline der Reparaturfirma geraten. Statt wie abgemacht die Kamera zu reinigen, wollte die Firma aber das Objektiv auswechseln. Dies war Urs Witschi zu teuer und er verzichtete. Nun soll er aber den entsprechenden Kostenvoranschlag bezahlen. Muss er nicht, erklärt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Ein Kostenvoranschlag ist ein Angebot für einen Vertragsabschluss. Und ein solches Angebot ist laut Doris Slongo immer gratis, solange nichts anderes abgemacht wurde. Da die Reparaturfirma Urs Witschi nicht auf die Kosten aufmerksam gemacht hat, war dies nicht der Fall. Ausserdem hatte Urs Witschi die Kamera explizit zur Reinigung eingeschickt. Einen Kostenvoranschlag für den Wechsel des Objektivs hatte er gar nicht verlangt.
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