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Darf die Gemeinde meine Daten an Dritte herausgeben?
Eine «Espresso»-Hörerin aus einem Berner Dorf ist irritiert: Die Gemeinde teilt mit, dass sie Geburtsdaten und Adresse von gewissen Jahrgängen auf Anfrage an Vereine herausgibt. Wer das nicht möchte, könne sich melden. Die Hörerin fragt sich grundsätzlich: «Darf eine Gemeinde Daten an Drittpersonen herausgeben?» Der Datenschützer sagt: Ja, sie dürfe das, allerdings nur unter Einhaltung des kantonalen Datenschutzgesetzes und der Gemeindeordnung. Und jeder und jede müsse die Weitergabe auch sperren können. Bei Aktionen zugunsten der Einwohner handhabt man das Ganze indes etwas lockerer.
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