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Darf ein Mieter einfach so das Schloss auswechseln?
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Darf ein Mieter einfach so das Schloss auswechseln?

«Espresso»-Hörerin Jasmin Rusterholz besitzt im Berner Jura ein Haus. Ein Mieter hat ohne Ankündigung das Schloss seiner Wohnung ausgewechselt, ohne sie darüber zu informieren. So will er offenbar verhindern, dass Frau Rusterholz mit einem Zweitschlüssel in seine Wohnung eindringt.Ein Mieter darf das Schloss nicht einfach so auswechseln, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Wenn er an der Wohnung etwas ändern will, muss ihm der Vermieter dafür schriftlich die Erlaubnis erteilen. Frau Rusterholz kann nun darauf bestehen, dass der Mieter bei seinem Auszug das alte Schloss auf eigene Kosten wieder einsetzen lässt.

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