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Darf eine Redaktion Leserbriefe abändern?
Espresso-Hörerin Brigitte Hauser hat einer Zeitungsredaktion einen Leserbrief geschickt. Dieser wurde zwar gedruckt, trotzdem ist Hauser nicht zufrieden: Ihr Brief sei gekürzt worden, beklagt sie sich, wesentliche Stellen hätten nun gefehlt.
Muss Hauser sich das gefallen lassen? Eine Redaktion darf Leserbriefe zwar kürzen, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo, aber nur soweit, dass der Sinn des Briefes nicht entstellt wird.
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