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Das Recht auf einen kühlen Arbeitsplatz
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Das Recht auf einen kühlen Arbeitsplatz

Die Sommerhitze dringt in jedes Büro, jeden Laden und jede Werkstätte. Mit den steigenden Temperaturen sinkt bei den Angestellten die Fähigkeit, sich zu konzentrieren und die geforderte Leistung zu erbringen. Im Extremfall drohen Schwindel und Hitzeschlag. Das Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber, die Temperatur an den Arbeitsplätzen auf ein behagliches Mass zu senken. Dies kann zumindest teilweise mit Sonnenstoren, Ventilatoren oder Klimaanlagen geschehen. Von grosser Wirkung ist auch das nächtliche Lüften. Bei Berufen im Freien lassen sich die gesetzlichen Minimal-Anforderungen im Moment nur schwerlich erfüllen. Auf Baustellen etwa ist in diesen Tagen deshalb vielerorts der Arbeitsbeginn früher als sonst. In der warmen Mittagszeit wird pausiert.Gelegentlich kommt es in Unternehmen wegen zu hoher Temperaturen zu Konflikten. In diesen Fällen können sowohl Angestellte als auch Vorgesetzte das kantonale Arbeitsinspektorat kontaktieren.

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