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Ausschnitt aus dem Docupass von Pro Senectute.
SRF
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Der letzte Wille im Krankenbett

Welche medizinsche Behandlung wünscht sich ein Patient, der seinen Willen nicht mehr äussern kann? Eine schriftliche Patientenverfügung trägt bei schwierigen Entscheidungen zur Klärung bei. Ab 2013 kann man auch eine Vertrauensperson bestimmen, die einen bei medzinischen Entscheidungen vertritt.Kann ein Patient oder eine Patientin nicht mehr selbst urteilen, bespricht die von ihm bestimmte Vertrauensperson die medizinschen Massnahmen mit dem behandelnden Arzt und entscheidet im Namen des Patienten. Die Vertretung muss den Patienten und seine Grundhaltung also sehr gut kennen. Und nicht nur das: Wichtig sei auch der Charakter, sagt Daniela Ritzenthaler von der Ethik-Organisation «Dialog Ethik»: «Es ist sehr belastend, für einen Menschen, den man gern hat, solch schwerwiegende Entscheidungen zu treffen.» Um Vertrauenspersonen, Ärztinnen und Ärtzen medizinische Entscheidungen möglichst zu erleichtern, solle man möglichst klare Anweisungen in einer Patientenverfügung festhalten.Patientenverfügung soll aktuell seinOb man nach einer schweren Gehirnschädigung zum Beispiel eine künstliche Ernährung oder lebensverlängernde Mendikamente wünscht, das kann man selbst aufschreiben und mit Datum und Unterschrift ergänzen. Verschiedene Organisationen bieten jedoch spezielle Formulare für die Patientenverfügung an - und viele von ihnen sind nun daran, diese Formulare im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen ab 2013 anzupassen. Bisherige Verfügungen bleiben weiterhin gültig, die neuen Formulare bieten aber die Gelegenheit zu prüfen, ob die Willensäusserungen noch aktuell sind - und ob man in der Verfügung neu eine Vertrauensperson bestimmen will. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Patientenverfügungen alle zwei Jahre oder nach einer grösseren gesundheitlichen Veränderung zu überprüfen.Bei der Anpassung der Patientenverfügung besonders früh und besonders umfangreich ist die Organisation Pro Senectute: Hier wurde aus der Verfügung eine ganze Mappe, die unter dem Titel «Docupass» auch Fragen zum Thema Organspende sowie Anordnungen für den Todesfall (z. B. Sterbeort, Bestattung) und für den Fall einer Urteils-Unfähigkeit enthält. Andere Organisationen bieten ihre neuen Formulare ab Herbst an.Auf Versichertenkarte gespeichertZu den Neuerungen ab 2013 gehört auch, dass man auf der Versichertenkarte der Krankenkasse speichern lassen kann, ob man eine Patientenverfügung hat - und wo diese hinterlegt ist. Als Aufbewahrungsort eignen sich Vertrauenspersonen, die im Notfall gut erreichbar sind: enge Verwandte oder der Hausarzt zum Beispiel. Das neue Gesetz schreibt vor, dass Ärztinnen und Ärtze anhand der Versichertenkarte prüfen, ob eine Patientenverfügung vorliegt - dringliche Fälle ausgeschlossen.

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