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Der Teufel liegt im Detail: Kleingedrucktes in der Werbung

Werbung, die mit dem Preis eines Produkts wirbt, untersteht der Preisbekanntgabe-Verordnung. Demnach muss genau festgehalten sein, für welches Produkt der Preis gilt. Dies führt insbesondere in der Autowerbung oft zu einer Fülle an kleingedruckten Angaben. Diese sind jedoch häufig zu klein und schlecht lesbar.

Der Bund möchte deshalb die Preisbekanntgabe-Verordnung so anpassen, dass das Kleingedruckte explizit «leicht sichtbar» und «gut lesbar» ist. Zudem sollen die Informationen auf einem neutralen Hintergrund geschrieben sein, um die Konsumenten möglichst optimal über das Angebot aufzuklären.

Die Werbeindustrie lehnt die Änderung ab. Bereits jetzt sei man gezwungen, zu viele detaillierte Angaben zu machen. Die geplante Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung mache es praktisch unmöglich, Werbung vernünftig zu gestalten. Konsumentenschützern geht die Anpassung dagegen zu wenig weit. Sie fordern, dass es für das Kleingedruckte festgelegte Schriftgrössen gibt.

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