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Die Bergbahn fährt nicht: Geld zurück?
Ein «Espresso»-Hörer wollte zum Saisonende noch einmal auf die Ski. Er hat im Voraus zwei Tageskarten gekauft. Am Samstag waren die Verhältnisse perfekt, am Sonntag war das Wetter so schlecht, dass die Bahnen gar nicht gefahren sind. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo kann der Bahnkunde das Geld für diesen Tag zurückfordern.
Er hat die zwei Tage im Voraus bezahlt und hat damit das Recht darauf, an diesen zwei Tagen die Bahnen auch ganz normal benutzen zu können. Wenn die Bahnen ihre Leistungen nicht erbringen können, egal aus welchem Grund, dann müssen sie den Betrag für diesen Tag zurückerstatten.
Anders wäre die Situation, wenn der «Espresso»-Hörer wegen schlechtem Wetter nicht angereist wäre, die Bahnen jedoch normal gefahren wären. Dann gäbe es den Ticketpreis nicht zurück.
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