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Die Rechte von Patienten in Heimen und in der Psychiatrie

In vielen Alters- und Pflegeheimen werden verhaltensauffällige Patientinnen und Patienten medikamentös ruhiggestellt oder gar in die Psychiatrie überwiesen. Zulässig sind solche gravierenden Eingriffe nur, wenn vom Gesetz vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt sind.

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