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Die Rechtsfrage: Darf der Chef sich beim Trinkgeld bedienen?
In einem Altersheim werden einem Bewohner 1500 Franken gestohlen. Da kein Täter gefunden wird, erstattet die Heimleitung das Geld kurzerhand aus dem Trinkeldtopf der Angestellten. Das geht auf keinen Fall, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Wenn kein Täter gefunden wird, hat der Bestohlene den Schaden zu tragen.
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