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Die Rechtsfrage: Wem gehören die Bewerbungsunterlagen?

Sämtliche Unterlagen wie Lebenslauf mit Foto sowie Schul- und Arbeitszeugnisse gehören der Bewerberin oder dem Bewerber, egal ob es sich um Kopien oder Originale handelt. Diese Dokumente werden dem Arbeitgeber nur geliehen und müssen zurückgesandt werden, wenn es nicht zur Anstellung kommt, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo.

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