Nachdem eine Mieterin aus der Wohnung ausgezogen ist, entdeckte der Vermieter darin Bettwanzen. Ohne genau zu prüfen, ob wirklich sie die Bettwanzen eingeschleppt hat, schickt er der Ex-Mieterin eine gesalzene Rechnung. Für den Mieterverband ist das unhaltbar.

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Ehemalige Mieterin soll 2500 Franken wegen Bettwanzen bezahlen
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