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Ein Blechschaden – zweimal 1000 Franken Selbstbehalt

Es passiert während des obligatorischen Weiterausbildungskurses für Neulenker: Bei einer Übung stösst eine Neulenkerin mit einem anderen Auto zusammen. Blechschaden an beiden Fahrzeugen. Die Haftpflicht-Versicherung der Teilnehmerin zahlt den Schaden am anderen Wagen bei einem Selbstbehalt von 1000 Franken. Später erhält sie aber vom Kursveranstalter nochmals eine Rechnung: Erneut 1000 Franken Selbstbehalt. Ein solcher zweifacher Selbstbehalt ist möglich und rechtens. «Espresso» sagt, was versicherungsmässig gilt an solchen Kursen und in der normalen Fahrschule.

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