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Eingeschrieben gekündigt - aber nicht abgeholt

«Espresso»-Hörer Matthijs van Zwieten de Blom aus Wabern (BE) wollte den Vertrag mit seinem Internet-E-Mail-Anbieter kündigen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sandte er der betreffenden Firma einen eingeschrieben Brief. Dieser wurde aber nie abgeholt. Nun möchte er wissen, ob Kündigung rechtskräftig ist. «Ja», sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. «Der Hörer hat alles getan, was in seiner Macht stand.» So gelte ein eingeschriebener Brief als zugestellt, auch wenn er nicht abgeholt wurde. Ausserdem besitze Herr van Zwieten de Blom als weitere Beweise die Einschreibequittung sowie den Brief, den er zurück erhalten hat. Die Kündigung ist also rechtskräftig und der Vertrag aufgelöst.

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