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Es gibt kein Recht auf Kaffeepausen
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Es gibt kein Recht auf Kaffeepausen

Eine Kaffeepause am Arbeitsplatz ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Wenn er seinen Angestellten Znüni- und Zvieripausen erlaubt, kann er auch bestimmen, ob diese bezahlt sind oder nicht. Dies sagt Gila Fröhlich, Juristin des Verbands «Angestellte Schweiz» im Konsummagazin «Espresso».Der Mindestanspruch auf Pausen ist im Arbeitsrecht geregelt. Dieses sieht bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5 1/2 Stunden 15 Minuten Pause vor. Bei mehr als 7 Stunden Arbeitszeit sind es 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden ist 1 Stunde Pause vorgeschrieben. Das Arbeitsgesetz verpflichtet die Arbeitnehmer dazu, diese Pausen auch zu machen.Liegt die vorgeschriebene Pausenzeit über einer Stunde, kann der Arbeitnehmer die Pause aufteilen. Dabei muss eine der Pausen jedoch mindestens 30 Minuten lang sein. Der Arbeitgeber kann den Zeitpunkt der Pause bestimmen. Sie muss jedoch ungefähr in der Mitte des Arbeitstags liegen. Muss ein Arbeitnehmer die Pausenzeit am Arbeitsort verbringen, dann gilt dies als bezahlte Arbeitszeit.Genauso, wie es kein Recht auf Kaffeepausen gibt, gibt es auch kein gesetzliches Recht auf Rauchpausen. Aus Gründen der Gerechtigkeit empfiehlt Gila Fröhlich von «Angestellte Schweiz»den Arbeitgebern, dass Rauchpausen entweder nicht zur Arbeitszeit zählen, oder dass Nichtraucher als Ausgleich auch einmal eine kurze Pause einlegen können. WC-Pausen muss ein Arbeitgeber dagegen erlauben und zwar auf Arbeitszeit.Verstösst ein Arbeitgeber gegen die gesetzlichen Vorschriften, kann sich ein Angetellter beim kantonalen Arbeitsinspektorat wehren. Dieses überpüft dann den Betrieb, ermahnt ihn und kann auch Bussen aussprechen, wenn sich die Situation nicht verbessert.

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