Zum Inhalt springen

Etappensieg: Gericht entscheidet, Gutschein ist zehn Jahre gültig

Geschenkgutscheine sind meist nur ein oder zwei Jahre gültig. Werden sie nicht eingelöst, verfallen sie. Das ist unzulässig, hat ein Gericht im Falle eines Geschenkgutscheines für eine Ballonfahrt entschieden.

Mehr von «Espresso»