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Express-Post: Keine Haftung für Verspätungsschäden
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Express-Post: Keine Haftung für Verspätungsschäden

Die Post verspricht bei Express-Paketen eine Lieferung bis um 9 Uhr am nächsten Tag. Wird das Paket trotzdem zu spät geliefert, schliesst die Post eine Haftung aber aus, wenn der Inhalt dadurch verdirbt. Erstattet wird nur das Porto. Dies ärgert Schweizer Fleischproduzenten. «Espresso»-Hörer Otmaro Beti verschickt von seinem Bauernhof im Puschlav aus seit Jahren Fleisch an seine Kunden. Dafür braucht er den Express-Dienst der Post. Als eine der letzten Lieferungen drei Tage zu spät beim Kunden ankam, war das Fleisch aber verdorben.Als er den Wert des Fleisches von der Post erstattet bekommen wollte, bekam er eine Absage. Die Haftung bei Verspätung ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post ausgeschlossen. Darauf aufmerksam gemacht hat ihn jedoch niemand. Die Post bedauert den Fall und weist darauf hin, dass das Porto in solchen Fällen erstattet wird. Da die Post den Inhalt von Paketen nicht überprüfe, könne sie dafür aber auch keine Haftung übernehmen.

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