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Fatale Verwechslung – falsche Patientin operiert

Am Unispital Basel wurden im Labor Gewebeproben verwechselt. Die Folge: Einer jungen Frau wird wegen Krebsverdacht ein Teil des Gebärmutterhalses entfernt. Die Haftpflichtversicherung des Spitals will die Patientin mit 1000 Franken Entschädigung abspeisen.

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