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Fehlerhafte Steuerrechnung: Kein Vorteil für Bürger
«Espresso»-Hörerin Regula Schär aus Reinach (BL) ärgert sich über das kantonale Steueramt. Dieses hat ihre Verrechnungssteuer falsch berechnet und fordert nun knapp 700 Franken zurück. Laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo muss Frau Schär bezahlen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat den Fehler der kantonalen Steuerbehörde korrigiert. In so einem Fall kann das kantonale Steueramt die Verrechnungssteuer innert sechs Monaten zurückfordern.
Ist die Rechnung nicht innerhalb dieser Frist bei Frau Schär eingetroffen oder zweifelt sie die Berechnungen an, kann sie den Bescheid innert 30 Tagen beim kantonalen Steuergericht anfechten.
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