Fehlkäufe an der Messe - Wie verhindern?
Bevor man an einer Messe etwas kauft, sollte man sich als Besucher eine Frage stellen: Brauche ich das wirklich? Bei Messekäufen gibt es nämlich kein Rückgaberecht. Bei der Unterzeichnung eines Kaufvertrages, spielen die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine wichtige Rolle. Diese darf der Konsument auch abändern. So kann man zum Beispiel ein Rückgaberecht oder eine fehlende Garantieleisung aushandeln. Abänderungen müssen direkt in die bestehenden AGBs eingetragen werden und mit der Unterschrift des Verkäufers und des Kunden versehen sein.
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