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Firmen bezahlen Kirchensteuer, ob sie wollen oder nicht

In 20 Kantonen ist die Kirchensteuer auch für sogenannte juristische Personen obligatorisch. Sascha Bandi aus Oberwil b. Büren im Kanton Bern ist Inhaber einer Ladenbaufirma: « Privat bin ich aus der Kirche ausgetreten und möchte das eigentlich auch als Geschäftsmann.» Laut dem Kirchensteuergesetz des Kantons Bern ist das nicht möglich.Nur in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel Stadt, Genf, Schaffhausen und Waadt werden Firmen nicht mit einer Kirchensteuer belegt. «Das hat historische Gründe», sagt Andreas Thier, Professor für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht von der Universität Zürich. «Die Einführung einer solchen Steuer für Unternehmen hatte sicher auch mit den finanziellen Bedürfnissen einzelner Kantone zu tun.»Im Kanton Zürich zum Beispiel werden so pro Jahr rund 100 Millionen Franken generiert, die dann den Mitgliederzahlen entsprechend an die Kirchen verteilt werden. Eingesetzt wird dieses Geld vorwiegend für soziale Projekte wie Lehrlingsberatungen oder die Seelsorge in Gefängnissen.Immer wieder gab es Widerstand gegen die Besteuerung von Firmen für die Kirchensteuer, auf dem gerichtlichen, aber auch auf politischem Weg. Bisher erfolglos.Zur Umfrage

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