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Geld mit Verfallsdatum - geht's noch?

Wer beim Internet-Lebensmittelhändler «Le Shop» der Migros bisher zu viel Geld einzahlte und nichts mehr bestellte, der erhielt nach einem Jahr ein Mail. In diesem stand, dass sein Guthaben in zehn Tagen verfalle. Dies ist rechtlich nicht zulässig. Aufgrund der «Espresso»-Recherchen hat «Le Shop» den Passus nun angepasst.In den Geschäftsbedingungen von «Le Shop» stand bisher: «Gutschriften auf dem Kundenkonto sind innert eines Jahres für Einkäufe bei Le Shop nutzbar. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Guthaben.» Die «Espresso»-Rechtsexpertin Doris Slongo sagt jedoch klar, dass eine solche Bestimmung nicht zulässig ist. Der Kunde habe Anrecht auf sein zu viel einbezahltes Geld. Mit diesen Tatsachen konfrontiert, haben die Verantwortlichen beim «Le Shop» nun die Geschäftsbedingungen angepasst. Nun kann sich der Kunde bei «Le Shop» schriftlich oder telefonisch melden und die Gutschrift verlängern lassen.

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