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Geld schenken, aber richtig
Von Kinder- und Jugendsparkonten können die Eltern nicht einfach so Geld abheben. Dies weil das sogenannte Kindsvermögen dem Kind gehört und per Gesetz geschützt ist.
Für Grosseltern oder Götti und Gotte empfiehlt es sich darum, ein Geschenksparkonto zu eröffnen und dieses dem Kind am 18. Geburtstag zu überreichen. Oder für eine bessere Rendite den Sparbatzen in einen Fonds anzulegen.
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