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Getestet, aber nicht geimpft – und unter Vorwand entlassen
Drei langjährige Angestellte eines Lebensmittelverarbeiters aus dem Kanton Bern erhalten die Kündigung. In der schriftlichen Kündigung ist die Rede von «betriebsnotwendigen Umstrukturierungsmassnahmen». Alle drei bestätigen aber gegenüber «Espresso», man habe ihnen gesagt, dass man sie entlasse, weil sie nicht geimpft seien. In der Firma gilt «3 G». Alle drei sagen, sie hätten kein Problem mit Masken und Tests. Die Firma will sich nicht öffentlich zum Thema äussern. Ein Arbeitsrechtsexperte stuft diese Kündigungen als fragwürdig ein.
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