Gilt der Preis am Produkt oder am Regal?
Beim Kauf eines Computer-Bildschirms erlebte eine «Espresso»-Hörerin an der Kasse eine böse Überraschung. Der Monitor war plötzlich teurer, als am Regal angschrieben. Laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo kann man in einem solchen Fall auf dem billigeren Angebot bestehen.Verbindlich ist der Preis, mit dem das Produkt angepriesen wird. Wer sich an der Kasse allerdings auf den höheren Preis einlässt, kann den Mehrbetrag nachträglich nicht mehr zurückfordern.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen