Eine Hörerin hat an ihrem Arbeitsplatz erstmals einen Teuerungsausgleich von zwei Prozent erhalten. Sie möchten nun wissen: Gibt es ein Recht darauf – und könnte die Arbeitgeberin den Lohn auch wieder kürzen, wenn die Teuerung sinkt? «Espresso Aha!» sagt, was gilt.

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Habe ich als Angestellter das Recht auf einen Teuerungsausgleich?
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