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Heikel: Krankenkassenwechsel nach Kostengutsprache

Eine Frau hat von ihrer Krankenkasse eine teure Migränebehandlung bewilligt bekommen. Diese Kostengutsprache läuft von Mai 2022 bis Mai 2023. Alle drei Monate erhält die Frau drei Spritzen à je 500 Franken. Die Kosten dafür trägt die obligatorische Grundversicherung. Nun erwägt die Patientin aufs nächste Jahr die Krankenkasse zu wechseln, da ihre Prämie bei der bisherigen Kasse deutlich steigt. Das ist heikel. Denn bei der neuen Versicherung müsste sie wieder eine Kostengutsprache beantragen.

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