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Heimatlose Katzen füttern kann Folgen haben
Wer streunende Katzen regelmässig füttert, muss die Tiere im Krankheitsfall pflegen oder tierärztlich versorgen lassen. Ebenso ist man verantwortlich, dass sich die heimatlosen Katzen nicht unkontrolliert vermehren. So entschied ein Schweizer Kreisgericht. Für Tierschutzkreise ein Urteil mit wegweisender Wirkung.
Heimatlose und fremde Katzen dürfen grundsätzlich gefüttert werden. Entwickelt sich jedoch eine Abhängigkeit, ist man für die Pflege der Tiere und mögliche Kastrationen verantwortlich. Unterlässt man im Krankheitsfall die Hilfe oder lässt eine unkontrollierte Vermehrung zu, handelt man gegen das Tierschutzgesetz und kann bestraft werden.
Das Kreisgericht Sargans-Werdenberg im Kanton St.Gallen sprach Mitte April einen Mann wegen Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung für schuldig.
Wer Nachbars Katze füttert, sollte dies nur mit dem Einverständnis des Halters tun. Problematisch wird es auch hier, sobald sich eine Abhängigkeit ergibt und die Katze nur noch selten zum ursprünglichen Halter zurückkehrt. Erkrankt die Katze oder vermehrt sie sich unkontrolliert, kann man zur Verantwortung gezogen werden.
Diskussion: Darf man fremde und wilde Katzen füttern? <http://www.drs1.ch/www/node/2961/shoutbox/1048>
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