Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten
Ab dem 1.1. 2011 kann in der Schweiz neu auch der Friedensrichter Urteile fällen. Dies gilt für Fälle mit einem Streitwert von höchstens 2'000 Franken. Dank dieser Änderung können neu viele Zivilstreitigkeiten verbindlich geklärt werden, bevor sie vor den Richter kommen.Dies birgt verschiedene Vorteile. Betroffene haben neu die Möglichkeit, ein rechtlich verbindliches Urteil zu erstreiten, ohne aber teure Gerichtskosten in Kauf nehmen zu müssen. Die Gerichte ihrerseits erhoffen sich so eine Entlastung.
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