Hörerfragen zur Patientenverfügung
Patienten können im vornherein festlegen, wie und ob sie im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit medizinisch versorgt werden wollen. Regeln kann man dies in einer sogenannten Patientenverfügung.Verschiedene Organisationen bieten dazu Vorlagen an. Wichtig ist, dass das Umfeld über die Verfügung informiert wird. Eine Patientenverfügung sollte jährlich neu datiert werden, dabei können auch Anpassungen vorgenommen werden. 2013 wird die Patientenverfügung neu im Erwachsenenschutzrecht geregelt. Damit gilt sie schweizweit als verbindlich. Dann kann man auch einen sogenannten Stellvertreter ernennen, der Entscheidungen treffen kann. Dies war bis anhin in den meisten Kantonen nicht möglich.
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