Homeoffice wird ab 18. Januar vorübergehend wieder zur Pflicht. Was gilt, und was bedeutet das für die Angestellten? «Espresso» mit den wichtigsten Fragen und Antworten. Klar festgehalten ist nun: Angestellte haben keine Spesenentschädigung zugute für zusätzliche Ausgaben im Home-Office. Die Anordnung sei ja nur vorübergehend, so die Begründung.
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Homeoffice-Pflicht: Das müssen Angestellte wissen
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