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Hühner, Bienen und Fische müssen registiert werden

Wer hobbymässig Hühner, Bienen oder Speisefische hält, muss diese bis Anfang Mai beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) registieren. Dies gilt auch für Personen, welche nur wenige Tiere halten. Damit will das BVET die Überwachung der Tiergesundheit verbessern, Tierseuchen bekämpfen und gewährleisten, dass tierische Lebensmittel bis zum Stall zurückverfolgt werden können.Martin Wyss, Präsident des Verbandes Rassegeflügel Schweiz, begrüsst die Registierungspflicht von Geflügel: «Bei der Vogelgrippe 2006 zeigte sich, dass es wichtig ist zu wissen, wer Hühner hält.» Darum sei die Registrierungspflicht bei den Vereinsmitgliedern kein Thema mehr. Allerdings gebe es viele Hühnerhalter, die nicht in einem Verein seien, diese würden über Inserate in Fachzeitschriften informiert.Auch Richard Wyss, Zentralpräsident des Deutschschweizer Imkervereins, findet die Registierung von Bienenvölkern sinnvoll. «So können wir die grassierenden Bienenseuchen wie Faul- und Sauerbrut sowie die Varroamilbe besser in den Griff bekommen.» Anders als bei den Geflügelzüchtern sind über 90 Prozent der Imker Mitglied in einem Verein und deshalb über die Registierungspflicht informiert.

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