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Hustensirup mit Codein: Was gilt nun ab Januar?

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Die neue Verordnung sieht vor, dass Medikamente mit sogenannten Opiatderivaten wie eben Codein nicht mehr ohne persönliche Beratung durch den Apotheker und eine Dokumentation erhältlich sind. Die Heilmittelbehörde Swissmedic begründet diese Änderung mit der Gefahr von Missbrauch und möglichen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Was bedeutet diese Änderung für Konsumentinnen und Konsumenten konkret? Die Apotheker wissen es selber noch nicht und fordern eine praxistaugliche Lösung.

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