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Katastrophale Maroniernte treibt Preise in die Höhe

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Wenn Kinder zu teuer einkaufen

Laufzeit 4 Minuten 20 Sekunden. , Gabriela Baumgartner

Eine Angelrute kaufen, sich ein Tattoo stechen lassen oder einen Flug buchen: Was dürfen Kinder und Jugendliche mit «ihrem» Geld anstellen? Und wie lange dürfen die Eltern mitreden?

Aus einer Laune heraus stellte sich Silvia (Name geändert) am Schalter einer grossen Airline an und buchte San Franciso einfach. Zum Preis von rund 900 Franken. Das Problem: Silvia ist minderjährig. Und die Eltern sind mit den Reiseplänen der 15-Jährigen Sekundarschülerin nicht einverstanden.

Eltern dürfen nicht immer mitreden
Stefan (Name geändert) hat von seinem Götti hundert Franken zum Geburtstag geschenkt bekommen. Mit dem Geld will er sich eine Angelrute kaufen und lässt sich in einem Fachgeschäft beraten. Weil sein älterer Bruder bereits ein solches Gerät besitzt, schickt die Mutter den 13-Jährigen in den Laden, um die Rute zurückzubringen. Doch der Verkäufer winkt ab. Nicht einmal einen Gutschein will er ausstellen.

Vor ihrem 18. Geburtstag dürfen Kinder und Jugendliche ohne die Einwilligung ihrer Eltern keine Verpflichtungen eingehen. Grundsätzlich. Doch es wäre lebensfremd, wenn die Mutter jedes Mal ihre Tochter in die Gymikantine begleiten müsste, um zuzustimmen, wenn sich diese in der Pause eine Dose Red Bull kaufen möchte. Deshalb dürfen Jugendliche über ihr selbstverdientes Geld selber bestimmen.

Das gleiche gilt beim Taschengeld: Juristen sprechen von «beschränkter Handlungsfähigkeit». Minderjährige dürfen ihr Taschengeld oder ihren Lehrlingslohn ausgeben, wie es ihnen passt.

Frei Entscheidung über den eigenen Körper
Im Beispiel der 15-Jährigen Silvia liegt der Fall anders: Die Fluggesellschaft durfte sich nicht drauf verlassen, dass ein Mädchen in diesem Alter über ein so hohes Taschengeld oder Einkommen verfügt. Weil die Eltern nicht eingewilligt haben, können sie das Geld von der Fluggesellschaft zurückverlangen.

Das Gleiche gilt, wenn Jugendliche im Internet teure Abos abschliessen. Die Eltern können die Bezahlung verweigern. Anders bei Stefan. Mit den geschenkten hundert Franken darf er sich den Wunsch nach der Angelrute erfüllen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, den Kauf rückgängig zu machen. Gibt er dennoch einen Gutschein ab, ist dies reines Entgegenkommen.

Was aber, wenn sich Jugendliche aus ihren Ersparnissen Tatoos oder Piercings stechen lassen wollen? Ein Jugendlicher darf über seinen Körper bestimmen, sobald er urteilsfähig ist. Urteilsfähig bedeutet, die Vor- und Nacheile einer Entscheidung vernünftig überdenken und abwägen zu können.

In der Praxis geht man davon aus, dass Jugendliche ab etwa 13 Jahren in diesen Fragen genügend reif sind. Um Probleme zu vermeiden, verlangen viele Tättowier- und Piercingstudios bei Minderjährigen eine schriftliche Einwilligung ihrer Eltern.

Entscheiden können Jugendliche ab 13 auch in medizinischen Fragen: So darf sich eine 14-Jährige von ihrer Ärztin die Pille verschreiben lassen, ohne die Eltern um Erlaubnis zu fragen. Diese erfahren vielleicht nicht einmal den Grund des Arztbesuches. Wegen der Schweigepflicht darf ein Arzt Details zur Behandlung den Eltern nur dann mitteilen, wenn die jugendliche Patientin ausdrücklich damit einverstanden ist.

Was Jugendliche selber zahlen müssen
Mit zunehmendem Alter haben Jugendliche mehr Freiheit in ihren finanziellen Angelegenheiten - und die Eltern verlieren an Mitspracherecht. Das gilt sinngemäss auch, wenn Kinder und Jugendliche Schäden anrichten, für die man ihre Eltern belangen will. Als Faustregel gilt: Je älter ein Kind oder Jugendlicher, je weniger müssen Eltern für Missetaten finanziell aufkommen.

Wird ein 15-Jähriger beim Schwarzfahren oder beim Sprayen erwischt, haftet er selber für die Busse oder den Schaden und kann sogar betrieben werden. Auch das ist schon vor Erreichen der Volljährigkeit möglich.

Tipps für Eltern

  • Stellen Sie klare Regeln auf, welche Ausgaben Ihr Kind mit dem Taschengeld bestreiten darf und muss. Notwendige Anschaffungen wie Kleider oder Abonnemente für öffentliche Verkehrsmittel sollten bei jüngeren Kindern nicht aus dem Taschengeld finanziert werden.
  • Ab der Oberstufe ist es sinnvoll, dem Kind mehr Verantwortung im Umgang mit Geld zu übergeben und das Taschengeld zu erweitern, zum Beispiel um einen Pauschalbetrag für Coiffeur, Kleider oder Handykosten.Verhandeln Sie mit Ihrem Kind die Höhe des Taschengeldes: Lassen Sie es ein Budget aufstellen und diskutieren Sie gemeinsam die einzelnen Posten.
  • Drohen Sie nicht mit Taschengeldkürzungen: Das Taschengeld sollte eine verlässliche Grösse sein, mit der Ihr Kind lernen muss, zu haushalten.
  • Bezahlen Sie das Taschengeld unaufgefordert aus. Bei jüngeren Kindern wöchentlich, spätestens ab der Oberstufe monatlich.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es mit «Göttibatzen» und anderen Geldgeschenken tun will. Wenn immer möglich, sollte Ihr Kind selber entscheiden können.
  • Reicht das Taschengeld regelmässig nicht aus, sollten Sie mit Ihrem Kind zusammensitzen und über eventuell die Höhe neu aushandeln.

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