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Katze angefahren: Haftpflicht-Fall
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Katze angefahren: Haftpflicht-Fall

Wer muss die Tierarzt-Kosten bezahlen, wenn eine Katze angefahren wird? Ist der Fahrer bekannt, kann der Tierhalter von ihm die Begleichung der Kosten verlangen. Dafür kommt dann die Auto-Haftplichtversicherung auf.Wenn dagegen nicht bekannt ist, wer die Katze angefahren hat, muss der Tierhalter für die Tierarzt-Kosten geradestehen. Dies auch dann, wenn er das Tier nicht selbst zum Tierarzt gebracht und über die Behandlung entschieden hat. Über diesen zweiten Fall hat «Espresso» bereits in der Rubrik «Rechtsfrage» berichtet.

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