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Kaum Recht auf Hitzeferien im Büro
Auch wenn das Thermometer weit über 30 Grad steigt: Hitzefrei erhält in der Schweiz deswegen niemand! Das Arbeitsgesetz schreibt lediglich vor, dass das Raumklima der Arbeit angemessen sein soll und die Gesundheit nicht beeinträchtigen darf.
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