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IMAGO/Raimund Müller
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Kaum Rückerstattung für doppelt bezahlten Kabelanschluss

Ein Mann stellt fest, dass er sieben Jahre lang zweimal für einen Kabelanschluss bezahlt hat. Einerseits hat er einen eigenen Vertrag für Internet, TV und Telefon mit einem Anbieter abgeschlossen, in welchem die Anschlussgebühr integriert ist. Andererseits hat er mit der Miete weiterhin für einen Kabelanschluss bezahlt. Diese Gebühren kann er aber kaum zurückfordern.

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