Die DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo meint: Nein.
Garantie auf Ersatzgeräten
Wer ein defektes Gerät während der Garantiezeit dem Verkäufer zurückbringt, hat Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. Doch wie ist es bei allfälligen Ersatzgeräten: Beginnt für diese die Garantiezeit wieder von neuem zu laufen?