Kein Teuerungsausgleich für Rentner
Im Gegensatz zu AHV-Renten ist ein automatischer Teuerungsausgleich bei Pensionskassen-Renten gesetzlich nicht vorgesehen. Wie Umfragen bei Pensionskassen zeigen, gestehen diese ihren Altersrentnern tatsächlich nur selten den vollen Teuerungsausgleich zu, sondern meist nur einen teilweisen oder gar keinen. Dies führt bei hoher Teuerung, wie sie zur Zeit vorherrscht, zu einem erheblichen Verlust der Kaufkraft für die Pensionierten. Trotzdem sehen der Pensionskassen-Verband und die Bundesbehörden keinen Handlungsbedarf.
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