Keine Beratung: Darf der Anwalt trotzdem eine Rechnung stellen?
«Espresso»-Hörer Fritz Leuchter hat einem Anwalt per E-Mail eine Frage gestellt. Dazu schrieb Herr Leuchter, ob es möglich sei, diese kurze Frage kostenlos zu beantworten. Als Antwort schrieb der der Anwalt, er könne die Frage ohne weitere Angaben nicht beantworten. Kurz darauf folgte eine Rechnung des Anwalts. «Muss ich diese bezahlen?», fragt Herr Leuchter.Nein, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Wenn der Anwalt eine Antwort nur gegen Verrechnung geben will, müsste er dies Herrn Leuchter zuerst mitteilen und ihn fragen, ob er die Antwort dennoch erhalten möchte. Ohne diese Mitteilung konnte Herr Leuchter davon ausgehen, dass keine Kosten entstehen.
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