Keine Prämienverbilligung für Tausende
Wer im Kanton Baselland wohnt und eigentlich eine jährliche Prämienverbilligung bis 240 Franken zu Gute hat, geht leer aus: Der Kanton behält solche 'Kleinbeträge' zurück. Noch höher ist die entsprechende Limite im Kanton Luzern: Hier sieht das Geld nur, wem 300 Franken oder mehr zustehen. Gemäss Staatsrechtsprofessor Thomas Gächter von der Universität Zürich ist dieses Vorgehen allerdings rechtens: Allgemein haben die Kantone bei der Zusprechung von Prämienverbilligung sehr viel Freiheit.
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