Kinder in Ausbildung: gilt einfach «Papa kann zahlen»?
Auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit müssen Eltern für eine angemessene Ausbildung ihrer Kinder aufkommen. Doch schnell kann es Streit geben: Müssen die Eltern auch weiter bezahlen, wenn der Nachwuchs durch Prüfungen saust oder die Ausbildungsrichtung mehrmals wechselt? Wie steht es mit der Finanzierung des Lebensunterhaltes? Dürfen Eltern von Kindern verlangen, neben der Ausbildung selber etwas dazuzuverdienen, oder gilt einfach PKZ: Papa kann zahlen?Rechtsanwältin Cornelia Döbeli vom Beobachter-Ratgeberteam informiert über die finanziellen Pflichten von Eltern mit Kindern in Ausbildung.
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