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Konsumnachrichten

Verjährung bei Verträgen mit Vertretern / IV will bei psychisch Kranken rascher handeln / Vorläufig keine Urheberrechts-Gebühr beim Handykauf Das Bundesgericht hat entschieden, dass nach Widerruf eines Haustürgeschäfts eine Verjährungsfrist von nur einem Jahr gilt. Nach Ansicht des Gerichts ist ein schnelles handeln möglich und zumutbar.Psychisch Kranke sollen laut der Invalidenversicherung schneller erkannt und betreut werden. Damit soll ein frühzeitiges Ausscheiden aus der Arbeitswelt und eine damit verbundene Auszahlung einer IV-Rente vermieden werden. Auf Handys dürfen vorerst keine Urheberrechtsgebühren erhoben werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die zuständige Behörde des Bundes aufgefordert, die Einführung einer solchen Gebühr zu überdenken.

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