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Kontroverse Neuerungen bei Ergänzungsleistungen

Wenn die AHV, die IV, die Witwe- oder Weisenrente nicht zum Leben reicht, dann können Betroffene Ergänzungsleistungen beantragen. Verschiedene Vorschriften werden hier jedoch auf nächstes Jahr strenger – dies hat ein Beitrag von «Espresso» aufgezeigt. Besonders kontrovers: Neu wird kontrolliert, wie jemand der Ergänzungsleistungen beantragt, mit seinem Vermögen umgeht. «Verständlich!», kommentieren die einen Kommentatoren zum Beitrag – «Geht gar nicht!» die anderen.

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