Kontroverse Neuerungen bei Ergänzungsleistungen
Wenn die AHV, die IV, die Witwe- oder Weisenrente nicht zum Leben reicht, dann können Betroffene Ergänzungsleistungen beantragen. Verschiedene Vorschriften werden hier jedoch auf nächstes Jahr strenger – dies hat ein Beitrag von «Espresso» aufgezeigt. Besonders kontrovers: Neu wird kontrolliert, wie jemand der Ergänzungsleistungen beantragt, mit seinem Vermögen umgeht. «Verständlich!», kommentieren die einen Kommentatoren zum Beitrag – «Geht gar nicht!» die anderen.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen