Konzertabsagen: SKS empfiehlt Betreibung als letztes Mittel
Die Experten sind sich einig: Wird eine Veranstaltung abgesagt, müssen die Kunden auswählen können: Ob sie das Ticket gegen Rückzahlung zurückgeben, ob sie den Anlass am Verschiebedatum besuchen oder einen Gutschein wollen. «Espresso» berichtete über den Klassik-Veranstalter Obrasso, der sich um das Recht der Konsumenten foutiert. Sara Stalder, von der Stiftung für Konsumentenschutz kennt ähnliche Fälle. Sie empfiehlt, beim Veranstalter schriftlich den Betrag zurückzufordern und wenn das nichts bringt: «Als äussersten Schritt können die Konsumenten einen Veranstalter auch betreiben.»
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