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Kosten für geplante für ÖV-Reisen werden erstattet
Der öffentliche Verkehr in der Schweiz zeigt sich angesichts der aktuellen Situation kulant: «Kosten für Reisen, die man nicht antritt, werden erstattet», sagt SBB-Sprecher Oli Dischoe. Diese Regelung gilt für Zug-, Bus-, und Trambillette.
Für die Hinterlegung des Generalabonnements gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen – das GA kann also vorerst 30 Tage hinterlegt werden.
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