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Krank – und keiner zahlt
Eine «Espresso»-Hörerin musste krankheitshalber mehrere Einzeltage zu Hause bleiben. Bei der Lohnabrechnung wurde dann klar: Für diese einzelnen Krankheitstage wurde ihr kein Lohn bezahlt. Sie fragt deshalb: Darf der Arbeitgeber das? Die Antwort lautet: Ja. Denn im Gesamtarbeitsvertrag ist klar festgehalten: «Die ersten zwei Kalendertage gelten als unbezahlte Karenztage.» Diese Regelung ist zwar erlaubt, aber auch umstritten. Die Gewerkschaft stört sich am grundlegenden Misstrauen des Arbeitgebers gegenüber den Angestellten. Ausserdem würde man damit falsche Anreize setzen.
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